Bundestagswahlkreise - Schloß Holte-Stukenbrock nach Lippe?

Presseerklärung

Die Wahlkreiskommission hat die Wahlkreiseinteilung in NRW zur nächsten Bundestagswahl einer ersten noch vorläufigen Bewertung unterzogen. Danach soll die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, die seit 2005 dem Wahlkreis 137 Paderborn angehört (vorher WK 132 Gütersloh) dem WK 135 Lippe I zugeordnet werden.

Der CDU-Stadtverband hat keinerlei Verständnis für dieses Vorhaben und lehnt eine mögliche Zuordnung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zu einem anderen Bundestagswahlkreis entschieden ab.

Nachfolgend weisen wir auf einige Aspekte hin, die wir bereits im Jahre 2011, in dem ebenfalls eine Neuzuordnung zur Diskussion stand, der Wahlkreiskommission mit Unterstützung u. a. unserer Mandatsträger auf Landes- und Bundesebene erfolgreich zur Kenntnis gebracht haben.

 

Es kann nicht sein, dass wir innerhalb von wenigen Jahren dann drei unterschiedlichen Wahlkreisen angehören. Dabei geht zwangsläufig die Identifikation mit dem jeweiligen Abgeordneten verloren.

 

Unsere politische und emotionale Heimat ist der Kreis Gütersloh. Mit den Nachbarkommunen aus dem Kreis Paderborn besteht immerhin noch eine gewisse Verbindung, die auf den verschiedensten Ebenen gepflegt wird; zum Kreis Lippe dagegen mehr oder weniger gar nicht.


 
Die vorgesehene Änderung ist den Bürgern nicht zu vermitteln und wird im Ergebnis die Politikverdrossenheit stärken, mit negativen Folgen hinsichtlich der Wahlbeteiligung.

 

Mit Blick darauf, dass unser Wahlkreis mit 22,9 % Abweichung noch unter der 25 % Schwelle liegt, besteht z. Zt. auch keine rechtliche Notwendigkeit eines Neuzuschnitts.

 

Nach Auffassung der CDU Schloß Holte-Stukenbrock sollte vor dem Hintergrund der Wahrung der regionalen Besonderheiten entweder von einer Neuabgrenzung abgesehen werden oder intensiv nach einer Lösung gesucht werden, die eine Rückkehr Schloß Holte-Stukenbrocks in den Wahlkreis 131 Gütersloh ermöglicht.

 

Gemäß Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.10.2014 in dieser Angelegenheit besteht unter gewissen Voraussetzungen durchaus die Möglichkeit, den status quo beizubehalten. Die in diesem Schreiben genannten Voraussetzungen

 

Ø Die Abweichung liegt noch in der Nähe der 15 % Schwelle

Ø Der Wahlkreis bildet einen homogenen, gewachsenen Bereich ab

Ø Der bisherige Zuschnitt trägt der bisherigen regionalen oder historischen

Besonderheiten Rechnung

Ø Die Kontinuität bei der Wahlkreiseinteilung, auf die Wähler/innen, Kandidat(inn)en und Parteien nach Möglichkeit vertrauen dürfen, soll vor diesem Hintergrund gewahrt bleiben

 

sehen wir für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock als erfüllt an.

 

Die CDU wird eine gestern Abend im Haupt- und Finanzausschuss von unserem Bürgermeister für eine der nächsten Ratssitzungen avisierte Resolution auf Verbleib im bisherigen Bundestagswahlkreis unterstützen und dieser auf jeden Fall zustimmen.

 

Wir sind der Meinung, dass bereits im Vorfeld weiterer Überlegungen die Position unserer Stadt allen Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene zur Kenntnis gebracht werden muss, um eine Vorfestlegung zu verhindern. 

 

 

Klaus Dirks