Bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung für Abwasserkanäle zeichnet sich im rot-grünen Regierungslager eine Einigung ab. Danach soll es außerhalb von Wasserschutzgebieten keine verbindliche Prüfpflicht geben, wie die Nachrichtenagentur dapd am Dienstag aus den Reihen der SPD-Landtagsfraktion erfuhr. Innerhalb von Wasserschutzgebieten soll hingegen eine gesetzliche Prüfpflicht gelten.
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Franz-Josef
Lersch-Mense (SPD), soll die Grundzüge der künftigen Regelung bei
der Fraktionssitzung am Dienstag vorgestellt haben.
Aus dem Umweltministerium gab es zunächst weder eine Bestätigung
noch ein Dementi. Ein Sprecher verwies darauf, dass es bislang noch
kein fertig ausgearbeitetes Konzept gebe. Allerdings stünden die
Eckpunkte fest, die zeitnah vorgestellt werden sollten.
Bislang muss für bereits bestehende Abwasserleitungen bis Ende
2015 eine Dichtheitsprüfung veranlasst werden. Rot-Grün will dieses
Gesetz überarbeiten. Die Opposition ist strikt gegen gesetzliche
Verpflichtungen und will eine Prüfung nur in Verdachtsfällen. Wegen
drohender Kosten von angeblich mehreren Tausend Euro in Extremfällen
mobilisieren Hausbesitzer seit Monaten gegen den "Kanal-TÜV". In NRW
gibt es 700.000 Kilometer öffentliche Kanäle sowie private
Abwasserkanäle mit einer Länge von 200.000 Kilometern.
Sollte es tatsächlich zu einem entsprechenden Gesetzentwurf kommen, so wäre dies ein großer Erfolg des bürgerlichen Widerstandes, insbesondere auch aus Reihen der CDU.
Die CDU in Schloß Holte-Stukenbrock wird sich in Anlehung an die geplante Gesetzesänderung für eine umgehende Neufassung der Satzung "Dichtigkeitsprüfung" einsetzen.