Neuer Paragraph im Baugesetzbuch auf Initiative der CDU/CSU Bundestagsfraktion
„Die Kommunen können selbst entscheiden, wo die Entwicklung von Siedlungsraum im Anschluss an bestehende Bebauung sinnvoll ist“, ergänzte Arnold Weßling, Mitglied in der Landschaftsversammlung und im Kreis-Umweltausschuss. „Diese Planungen können ohne die sonst notwendigen Entscheidungen der Bezirksregierung und des Regionalrates vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet eine enorme Entbürokratisierung und einen hohen Zeitgewinn. Es ist ein großer Segen, dass von den Verantwortlichen in Berlin, so auch von unserem Bundestagsabgeordneten Ralph Brinkhaus, diese absolut sinnvolle Initiative ergriffen worden ist.“
Gütersloh, 04.04.2017
PRESSEMITTEILUNG
Planungsrechtsnovelle Entbürokratisierung und Beschleunigung für neue Wohnflächen
"Die CDU-Kreistagsfraktion hat bei einem Pressegespräch über erhebliche Erleichterungen bei der Wohnflächenausweitung für die Kommunen informiert. Diese Erleichterungen für Flächen von bis zu einem Hektar am Siedlungsrand werden durch die neue Passage des Paragraphs 13b des Baugesetzbuches erreicht, die mit „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ betitelt ist. Damit beinhaltet die Planungsrechtsnovelle eine Verbesserung, die besonders für den ländlich geprägten Kreis Gütersloh von großer Bedeutung ist. „Bisher waren die Kommunen durch den Landesentwicklungsplan und den Regionalplan an strikte Festlegungen für die Entwicklung von Flächen gebunden“, erklärte Fraktionsvorsitzender Dr. Heinrich Josef Sökeland. „Durch die Gesetzesänderung auf Initiative von CDU/CSU in Berlin besteht jetzt die Möglichkeit, befristet Flächen von unter einem Hektar in einem vereinfachten Verfahren zu bebauen.“ „Die Kommunen können selbst entscheiden, wo die Entwicklung von Siedlungsraum im Anschluss an bestehende Bebauung sinnvoll ist“, ergänzte Arnold Weßling, Mitglied in der Landschaftsversammlung und im Kreis-Umweltausschuss. „Diese Planungen können ohne die sonst notwendigen Entscheidungen der Bezirksregierung und des Regionalrates vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet eine enorme Entbürokratisierung und einen hohen Zeitgewinn. Es ist ein großer Segen, dass von den Verantwortlichen in Berlin, so auch von unserem Bundestagsabgeordneten Ralph Brinkhaus, diese absolut sinnvolle Initiative ergriffen worden ist.“ Während die Ausweisung neuer Baugebiete normalerweise im Schnitt fünf Jahre dauere, könne dies nun innerhalb eines Jahres erfolgen. Die CDU-Kreistagsfraktion appelliert daher an die Räte und Verwaltungen im Kreis Gütersloh, die bis 2019 begrenzte Zeit zu nutzen. „Der Kreis Gütersloh wächst und braucht dringend Wohnflächen. Daher müssen diese Verbesserungen unbedingt schnell bekannt gemacht werden“, sagte Weßling. „Denn niemand hat mit so einem enormen Entbürokratisierungsschritt gerechnet.“ Die Gesetzesänderung ist bereits vom Bundestag verabschiedet worden und hat Anfang März auch im Bundesrat grünes Licht bekommen."
Der CDU Stadtverbandsvorsitzende Klaus Dirks begrüßt ausdrücklich die Möglichkeit des beschleunigten und vereinfachten Verfahrens. Insofern wurde in der letzten Rassitzung am 04.04.2017 die Stadtverwaltung von der CDU-Stadtratsfraktion gebeten, hier zielgerichtet Überlegungen anzustellen mit dem Ziel, insbesondere für junge Familien Bauland zur Verfügung zu stellen.
"Ein weiterer Baustein für eine famileinfreundliche CDU-Politik in unserer aufstrebenden Stadt", so Klaus Dirks.